Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für den Tuning-Fileservice und die optimierten Steuergeräte-Dateien der CIA Tuning. Bitte vor Beauftragung sorgfältig lesen.
§ 1 Geltungsbereich & Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
Car Intelligence Agency, Inhaber Abdullah Bulut, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover (nachfolgend „Anbieter“, „wir“)
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“, „Auftraggeber“ oder „Fahrzeughalter“) über die Erstellung, Optimierung und Bereitstellung von Steuergeräte-Dateien (sog. „ECU-/TCU-Files“) sowie damit verbundene Dienstleistungen im Rahmen des Tuning-Fileservice.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die individuelle Anpassung (Modifikation) der vom Kunden bereitgestellten oder über uns ausgelesenen Steuergeräte-Software an die vom Kunden gewünschten Parameter (z. B. Leistungssteigerung, Eco-Optimierung, Funktionsanpassung).
(2) Unsere Leistung ist eine reine Dienstleistung im Bereich der Softwarebearbeitung. Wir schulden die fachgerechte Bearbeitung der Datei nach dem Stand der Technik, nicht jedoch das Auslesen, Aufspielen (Flashen), den Einbau oder eine Inbetriebnahme am Fahrzeug. Diese Schritte führt der Kunde bzw. ein von ihm beauftragter Dritter eigenverantwortlich durch.
(3) Die optimierten Dateien sind ausschließlich für den Einsatz auf abgesperrtem Privatgelände, im Motorsport bzw. auf Rennstrecken sowie für Export- und Forschungszwecke bestimmt, soweit für das jeweilige Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr vorliegt (siehe § 6).
(4) Eine bestimmte Leistungs-, Drehmoment- oder Verbrauchsangabe stellt einen Richtwert dar und keine zugesicherte Eigenschaft, da das Ergebnis von Zustand, Wartung, Kraftstoffqualität, Bauteiltoleranzen und Umgebungsbedingungen des konkreten Fahrzeugs abhängt.
(5) Der Kunde kann gegen gesondertes Entgelt eine ergänzende Versicherung für etwaige Schäden durch die Modifizierung der Motorsteuerung abschließen, sofern das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht älter als sechs Jahre ist und die Laufleistung weniger als 100.000 km beträgt. Maßgeblich sind insoweit allein die gesonderten Versicherungsbedingungen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Unsere Darstellungen auf der Website stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Mit der Übermittlung der Fahrzeug-/Steuergerätedaten bzw. der Auslesedatei und der Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Bereitstellung der bearbeiteten Datei zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die übermittelten Auslesedateien und Fahrzeugangaben vollständig, fehlerfrei und korrekt zugeordnet sind. Für die Richtigkeit der gelieferten Originaldatei (Read-File) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
(2) Der Kunde versichert, dass er Eigentümer des Fahrzeugs bzw. der Steuergerätedaten ist oder über die erforderliche Berechtigung des Eigentümers verfügt, die Bearbeitung in Auftrag zu geben.
(3) Vor dem Auslesen und dem Aufspielen einer Datei hat der Kunde für eine stabile Spannungsversorgung, ein technisch einwandfreies Steuergerät und eine geeignete Hard-/Software zu sorgen. Wir empfehlen ausdrücklich, vor jeder Bearbeitung ein vollständiges Backup der Originaldatei anzufertigen.
§ 5 Eigenverantwortung des Fahrzeughalters
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die von uns gelieferte Datei eine individuell modifizierte Software ist, deren Einsatz die Betriebs- und Zulassungssituation des Fahrzeugs verändern kann.
(2) Die Entscheidung über das Aufspielen und die Nutzung der modifizierten Datei trifft allein der Kunde. Das Aufspielen sowie der anschließende Betrieb des Fahrzeugs erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung des Fahrzeughalters.
(3) Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug in seinem Alleineigentum steht bzw. dass er über die erforderliche Berechtigung des Eigentümers verfügt und auch nach den Herstellervorgaben zur Vornahme der Bearbeitung berechtigt ist. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Eingriff in die Motorsteuerung im Einzelfall der Verlust einer etwaigen Herstellergarantie oder etwaiger Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller bzw. Verkäufer verbunden sein kann. Eine Prüfung, ob ein solcher Entfall vorliegt, schuldet der Anbieter nicht; das Risiko trägt insoweit allein der Kunde.
§ 6 Straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit (StVO / StVZO / EG-FGV)
(1) Der Kunde ist als Fahrzeughalter allein und uneingeschränkt dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das Fahrzeug nach der Bearbeitung den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht — insbesondere der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) sowie den einschlägigen Abgas-, Geräusch- und Typgenehmigungsvorschriften.
(2) Der Kunde stellt eigenverantwortlich sicher, dass für die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr eine gültige Betriebserlaubnis bzw. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt und dass erforderliche Eintragungen, Abnahmen oder Einzelgenehmigungen (z. B. Begutachtung nach § 21 StVZO, Teilegutachten, TÜV-/DEKRA-Abnahme, Eintragung in die Zulassungsbescheinigung) vor der Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr eingeholt werden.
(3) Der Kunde ist darüber informiert, dass durch das Aufspielen einer modifizierten Steuergerätedatei die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann (§ 19 Abs. 2 StVZO) und damit der Versicherungsschutz sowie die Zulassung entfallen können, solange keine entsprechende Abnahme/Eintragung erfolgt ist.
(4) Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung dafür, dass das bearbeitete Fahrzeug für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen oder zulassungsfähig ist. Die Prüfung und Herstellung der straßenverkehrsrechtlichen Konformität obliegt ausschließlich dem Kunden.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Datei nicht in einer Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt. Eine etwaige Manipulation oder Deaktivierung von Abgasnachbehandlungssystemen (z. B. AGR, DPF, SCR, Kat, Lambda) ist im öffentlichen Straßenverkehr unzulässig; entsprechende Anpassungen werden ausschließlich für die in § 2 Abs. 3 genannten Zwecke außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs bereitgestellt.
§ 7 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Bußgeldern, behördlichen Maßnahmen, Steuern und sonstigen Forderungen frei, die daraus entstehen, dass der Kunde das Fahrzeug mit der bearbeiteten Datei entgegen den gesetzlichen Vorschriften — insbesondere ohne die erforderliche Betriebserlaubnis/Eintragung — im öffentlichen Straßenverkehr betreibt oder die Datei sonst rechtswidrig verwendet. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8 Preise & Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, vor Bereitstellung der bearbeiteten Datei fällig. Wir sind berechtigt, die Auslieferung der Datei bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
§ 9 Lieferung der Datei & Nutzungsrechte
(1) Die Lieferung erfolgt in digitaler Form (z. B. Download oder E-Mail). Eine Lieferzeit ist nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Datei, beschränkt auf das konkrete, beauftragte Fahrzeug bzw. Steuergerät. Die Weitergabe, Vervielfältigung, der Weiterverkauf oder die Veröffentlichung der Datei an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung untersagt.
§ 10 Widerrufsrecht bei Verbrauchern (digitale Inhalte)
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer Seite Widerrufsbelehrung.
(2) Da unsere Leistung in der Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen, individuell angepassten digitalen Inhalten (Datei) besteht, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB). Diese Zustimmung holen wir im Bestellprozess ein; mit Bereitstellung der Datei erlischt das Widerrufsrecht entsprechend.
§ 11 Gewährleistung
(1) Wir gewährleisten eine fachgerechte Bearbeitung der Datei nach dem Stand der Technik. Tritt ein von uns zu vertretender Mangel an der gelieferten Datei auf, sind wir berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist nachzubessern (z. B. überarbeitete Datei).
(2) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel und Schäden, die auf einer fehlerhaften oder unvollständigen Ausgangsdatei, unsachgemäßem Auslesen oder Aufspielen, defekter Hardware, Vorschäden, mangelnder Wartung, ungeeigneten Kraftstoffen oder nachträglichen Eingriffen Dritter beruhen.
§ 12 Haftung
(1) Für Schäden haften wir — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die durch das Auslesen oder Aufspielen der Datei, durch den Betrieb des Fahrzeugs mit der modifizierten Software oder durch eine fehlende straßenverkehrsrechtliche Zulassung entstehen (vgl. §§ 5–7). Mechanische Folgeschäden am Motor, Antriebsstrang oder sonstigen Bauteilen, die sich aus der gesteigerten Belastung ergeben, fallen in den Risikobereich des Kunden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates nicht entzogen werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Mai 2026